- Exzedentenvertrag
- Ex|ze|dẹn|ten|ver|trag, der (Versicherungsw.): Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Exzedentenvertrag — Ex|ze|den|ten|ver|trag der; s, ...verträge: Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt (Versicherungswesen) … Das große Fremdwörterbuch